In diesem Verfahren wurde ich des angeblichen mehrfachen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen nach Art. 179 ter des schweizer Strafgesetzbuches durch das schweizer Bundesgericht für schuldig befunden. Wie es dazu kam erfahren Sie aus den folgenden Videos.
Hier finden Sie das Urteil 6B_395/2020 des schweizerischen Bundesgerichtes.
- Die Strafanzeige und der Strafantrag durch den Kreisrichter Roland Eugster
Hier finden Sie die entsprechende schriftliche Variante:
2. Die Strafanzeige der Rechtsanwältin R. Plüss:
Hier finden Sie die entsprechende schriftliche Variante:
3. Die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Altstätten.
Hier finden Sie die entsprechende schriftliche Variante:
4. Das Kreisgericht Rheintal und das Kreisgericht Rorschach.
Hier finden Sie die entsprechende schriftliche Variante:
5. Das St. Galler Kantonsgericht.
Hier finden Sie die entsprechende schriftliche Variante:
6. Das schweizer Bundesgericht
Hier finden Sie die entsprechende schriftliche Variante:
Medialer Teil:
An folgende Medien geschickt:
Involvierte Personen:
Kreisgericht Rheintal:
- Kreisrichter Roland Eugster
Rechtsanwälte/innen
- Rechtsanwältin R. Plüss
Staatsanwälte:
- Staatsanwältin Janine Lanker
- Staatsanwältin Petra Hutter
Kantonsrichter:
Bundesrichter:
- Bundesrichter Denys, Präsident
- Bundesrichterinnen van de Graaf, Koch
- Gerichtsschreiberin Unseld