Am 11. November 2016 war der Kindesvater zur Akteneinsicht beim Kreisgericht Rheintal. Dort musste der Kindesvater feststellen, dass der von ihm beauftragte Rechtsvertreter keinerlei relevanten Beweismittel zu dem Verfahren, in dem es um den Kaufvertrag mit der Kindesmutter ging, eingereicht hatte.
Lediglich 2 Blatt mit der Kopie der gemeinsam mit der Kindesmutter geschlossenen Lebensversicherung hat der Rechtsvertreter des Kindesvaters als Beweismittel eingereicht.
Dies in einem Verfahren wo es um einen unterschriebenen Kaufvertrag der Kindesmutter mit einer von ihr gewählten Zeugin ging.
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Auf Anfrage des Kindesvaters am gleichen Tag bei seinem Rechtsvertreter teilte dieser mit, dass aufgrund der Mandatsniederlegung des Rechtsvertreters dieser nun nicht mehr für den Fall zuständig sei und der Kindesvater sich an einen neuen Rechtsvertreter suchen solle. Dies während des laufenden Verfahrens.
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Am 13. November 2016 versuchte der Kindesvater per Email bei seinem ehemaligen Rechtsvertreter in einer Anfrage zu erfahren Warum dieser ihn von Anfang an bekannten und Verfahrens relevanten Beweismittel nicht eingereicht hatte.
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Mit E-Mail vom 14. November 2016 antwortete der ehemalige Rechtsvertreter wie folgt:
Der ehemalige Rechtsvertreter macht geltend, dass der Kindesvater die Klageantwort vom 9. Mai bekommen hat und dagegen nicht opponierte.
Aus stellte in seiner Emails fest das der Kindesvater ist im Rechtsanwalt überlassen solle welche Unterlagen diese einreicht und welche nicht.
Dieser Teil wird später noch in weiteren Artikel relevant in dem der Richter Eugster dem Vater abends anrief und mitteilte er solle den Vergleichsvorschlag der Gegenpartei annehmen, da sich das sonst auf sein Besuchsrecht auswirken würde, so wie auf höhere Prozess- und Zivilverfahrenskosten. Ebenso teilte der Richter Eugster bei diesem Gespräch mit. dass der Kindesvater alle finanziellen Sachen eigentlich beweisen könnte und entschied dennoch in seinem Urteil dagegen. Die Partnerin des Kindesvaters welche an dem Telefongespräch mithörte könnte dies bezeugen.
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Hier sei noch zu erwähnen, dass die vom Rechtsvertreter am 9. Mai an den Kindesvater geschickte Klageantwort am gleichen Tag auch ans Gericht gesendet werden musste, da dies der letzte Tag der Frist zur Einreichung der Stellungnahme war.
Somit bekam der Kindesvater die vom Rechtsvertreter verfasste Stellungnahme erst am 10. Mai 2016 und somit ein Tag nach Beendigung der Einreichefrist.
Somit war es dem Kindesvater nicht möglich irgendwelche Änderungen an den Text vornehmen zu lassen und so war auch für den Kindesvater in diesem Moment nicht ersichtlich welche Beweismittel der Rechtsvertreter eingereicht hatte. Was wie oben bereits beschrieben stellte sich bei einer späteren Akteneinsicht am Kreisgericht Rheintal für den Kindesvater fest, dass der ehemalige Rechtsvertreter für das Verfahren des Kaufvertrages unrelevante Dokumente eingereicht hat.
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Mit Schreiben vom 17. November 2016 reicht dir der Kindesvater die fehlenden Unterlagen die soll sein Rechtsvertreter nicht eingereicht wurde beim Kreisgericht Rheintal und dem zuständigen Richter Eugster direkt nach.
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Mit Schreiben vom 18. November 2016 leitete der Richter Eugster des Kreisgerichtes Rheintal die Stellungnahme des Kindesvaters an die Rechtsvertreterin der Kindesmutter weiter.
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Einbringen wird noch überlegt.Bedenkt man das der Richter und die Rechtsvertreterin der Kindesmutter in der gleichen Ortspartei sind stellt sich die Frage warum der Rechtsvertreter des Kindesvater dessen relevanten Beweismittel nicht eingereicht hat. Könnte sich hier die Antwort verstecken?
Der rechtliche Teil: