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Am 10. Juli 2017 suchte der Vater Rat beim Bildungsdepartement des Kanton Sankt Gallen. Der Grund dafür war die Verweigerung der Schule dem Vater Informationen über die schulischen Aktivitäten seines Kindes zu geben.
Darunter zählten auch die Termine für die Besuchstage. Auf die Anfrage des Vaters bei der Schule wann diese Besuchstage wären und ob der Vater sein Kind an diesen Tagen besuchen kann antwortet die Schule nur, dies müssen Sie vorerst mit der KESB Rheintal klären.

Am 17. August 2017 fragte der Vater erneut bei der Schule nach, was mit seinem Antrag auf Auskunftspflicht über schulische Aktivitäten seines Kindes Ihm gegenüber geschehen ist.

Mit Schreiben vom 21. August 2017 teilte die Klassenlehrerin mit, dass die sonst so gut funktionierende Firmen E-Mail-Adresse des Kindesvaters aus Versehen im Junk Ordner gelandet ist. Außerdem teilte Sie darin mit, dass Sie den Kindesvater bereits am 7. Juli 2017 per E-Mail mitgeteilt hat, dass die Klassenlehrerin vor Herausgabe der schulischen Informationen des Kindes Rücksprache mit der Beistände in Linda Warth der Amtsvormundschaftbehörde Mittelrheintal benötigt. Die Beiständin hat der Klassenlehrerin geraten den Vater lediglich über Elternabende und Elterngespräche zu informieren.
Dies verstößt aber gegen die Informationspflicht über schulische Angelegenheiten.

Mit E-Mail vom 21. August 2017 übersendet der Kindesvater per E-Mail-Dokumente Informationsbroschüren in denen klar ersichtlich ist welche Informationspflicht die Schule gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil hat. Auch der nicht sorgeberechtigter Elternteil hat entsprechende Auskunftsrechte durch die Schule über die schulischen Aktivitäten seines Kindes.

Der rechtliche Teil:
Die Tatsache, dass die Beiständen Linda Warth der Amtsvormundschaftbehörde Mittelrheintal, der Klassenlehrerin nicht nur geraten hat, dem Vater die entsprechend gesetzlich geregelte Informationspflicht zu verweigern, könnte man als Amtsmissbrauch auslegen.
Auch dass Sie dabei die Klassenlehrerin zur Gehilfin einen entsprechenden möglichen Straftat macht scheint dieser vollkommen egal zu sein.
Erste, willkürliche, dummdreiste Lüge des hochillegal agierenden Jugendamt Bonn
Von: hores 20. April 2019

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Dummdreist und ohne jede Scham
Der Erfüllungsgehilfe kleiner Muck e.V. fragte mich, ob ich mit einer Therapie meiner Tochter einverstanden sei. Da ich der Überzeugung war, dass ich es mit kriminellen Lügnern zu habe, habe ich dem „Muck“ vor Zeugen mitgeteilt, dass ich einverstanden bin. Gleichzeitig bat ich meinen Anwalt, den Muck schriftlich zu informieren, dass ich Einverstanden bin. Um ganz sicher zu gehen, schrieb ich dem Muck noch ein Einschreiben mit meiner Einverständniserklärung und schickte es Ihnen per Mail.Beleg
Ich glaubte auf der sicheren Seite zu sein. Ich hätte nie geglaubt, dass das Jugendamt Bonn samt seinem Erfüllungsgehilfen derart dummdreist und schamlos lügen würden.
Doch der Muck, sowie das Jugendamt logen gemeinschaftlich vor Gericht und behaupteten schriftlich und mündlich ich sei mit der Therapie nicht einverstanden.
Ich war geschockt und konnte diese absurden Lügen nicht fassen. Ich bat das Amt diese Lüge zu korrigieren. Statt die Lüge zu korrigieren wurde ich über Jahre vom Amt verklagt, die Wahrheit öffentlich nicht äußern zu dürfen.
Am Ende hat das Amt vor der Spezialkammer des Landgerichtes Köln und auch vor dem Oberlandesgericht Köln krachend verloren.
Auch der dummdreiste Millionenverein kleiner Muck e.V. verklagte mich und behauptete er habe die E-Mail mit meiner Einverständniserklärung nicht erhalten. Der Anwalt des Vereins Prof. Dr. Markus Ruttig legte die E-Mail, die der Verein angeblich nicht erhalten hat, selber bei Gericht vor. Diese unfassbare schamlose Dreistigkeit ist unglaublich. Seite 29 des Urteils der Kölner Spezialkammer
Hier ein aktuelles Projekt von „Freiheit für Familien“
Eure Meinung ist gefragt? Was soll diese Charta noch haben?