Am 14. Dezember 2016 versuchte der Kindesvater erneut bei der Chris Rheintal darum Weisungen an die Mutter herauszugeben damit diese sich endlich an die Umgangsregelungen hält und dem Vater mit seinem Sohn den Umgang gewährt.
Aktennotiz vom 14.12.2016

Die KESB Rheintal teilt mit sie habe zwar die Möglichkeit Weisungen zu erteilen diese würden aber eh nichts bringen, wenn die Mutter sich weigern würde.
Sie verweist hierauf, dass der Beistand dafür zuständig sei zu vermitteln und zu unterstützen damit Besuche stattfinden würden.
Auf die Anfrage des Kindesvaters, dass die Beiständin ihm gesagt habe, dass sie gar keine Weisung an die Kindesmutter geben darf stimmte die KESB Rheintal wiederum zu.
Wie aus dem oben ersichtlichen Dokument auch zu lesen ist, hat man BEWUSST gewartet wie sich die Besuchstage entwickeln. Hier sei angemerkt dass bereits 2015 wie im Artikel „Kindesmutter ignoriert die bei der KESB Rheintal geschlossenen Vereinbarungen zum Umgang“ bekannt ist, dass sich die Mutter nicht mal an Umgangsregelungen die bei der KESB Rheintal direkt geschlossen wurden gehalten hat.
Hier stellt sich also die Frage in wie weit man noch BEWUSST warten wollte zumal man ja weiss, dass die Kindesmutter alles ignoriert und den Kontakt des Kindes zum Vater verweigert. Dies stellt eine akute Kindeswohlgefährdung dar. Die Entziehung wird auch wie bereits 2015 von der KESB Rheintal ohne irgendwelche Konsequenzen akzeptiert wird.
P.S.:
Wie auf dem Dokument oben zu entnehmen ist möchte man den Entscheid betreffend der Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge abwarten. Hier sei gesagt, dass auch nichtverheiratete Eltern seit 2014 die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz haben diese wird einem Elternteil nur aberkannt, wenn sich eine direkte Gefahr für das Kind ergibt.
Da die KESB Rheintal, die Rechtsvertreterin der Kindesmutter und die Kindesmutter selbst nie irgendetwas derartiges beweisen konnten ganz zu schweigen davon dass nirgends beantragt wurde dem Kindesvater das Sorgerecht zu entziehen stellt sich hier die Frage warum die KESB Rheintal einen Antrag auf die Erteilung der gemeinsamen Sorge braucht und auf deren Erteilung wartet wenn der Kindesvater diese doch bereits hatte. Hier macht sich die KESB Rheintal Der Verweigerung geltenden Rechts so wie offensichtlicher Willkür strafbar.
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