Am 11.06.2016 einem Besuchssamstag war das Kind beim Vater. Dies war einer der wenig stattfindenden Besuche. An diesem Tag teilte das Kind dem Kindesvater und dessen Lebenspartnerin mit, dass das Kind bald ein Querflötenkonzert habe und es sich wünsche, dass der Kindesvater daran teilnimmt. Auf die Frage wann den dieses Konzert sei konnte dies das Kind nicht genau sagen. Auf die Frage des Vaters, ob er dies bei der Kindesmutter oder der Beiständin oder der KESB Rheintal erfragen soll, antwortete das Kind lieber NEIN, da er sonst wieder Ärger bekommen wird, weil er mit dies mitteilt. Auch sagte er das es die Absicht der Kindesmutter, der involvierten Behörden und der KJDP Heerbrugg sei den Kindesvater fertig zu machen. Sehr geschockt von des Aussagen des Kindes holte der Kindesvater ein Aufzeichnungsgerät und fragte bei dem Kind noch etwas genauer nach, wer und warum dieser Involvierten Personen den Kindesvater fertig machen wollen.
Der rechtliche Teil:
Aufgrund der Aussage des Kindes ist hier anzunehmen das nicht nur die Kindesmutter gegen die gesetzlichen Regelungen der gleichberechtigte Elternschaft verstößt. Sondern auch gegen den Grundsatz, dass ein Elternteil den anderen nicht diffamieren darf und das Kind dadurch in einen Loyalitätskonflikt stürzt. Auch ist hier zu vermerken dass aufgrund der Tatsache der Aussage des Kindes sich diverse Behörden und Behördenmitglieder der Beihilfe sind zur Kindesentfremdung, sowie der Straftaten des Verstosses Rechtsgleichheit nach Artikel 8 der Bundesverfassung, Schutz vor Willkür nach Artikel 9 der Bundesverfassung, Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht Artikel 219 Strafgesetzbuch, Der ungetreuen Amtsführung nach Artikel 314 StGB, der Vorteilsgewährung nach Artikel 322 quinquies des Strafgesetzbuches schuldig gemacht haben können.
Jolly
Ganz normal…..
Hauptsache alle gegen den Kindsvater!