Am 16. Juni 2019 erhielt der Kindesvater eine Mail der Klassenlehrerin Carla Bormann seines Kindes, welche eine Einladung für Donnerstag, 4. Juli 2019 beinhaltete. Dabei ging es um eine Einladung zu einem Abschlussabend mit Fotopräsentation und anschliessendem Grillen.
Den Anmeldetalon sendete der Kindesvater (gemeinsame Sorgerecht vorhanden) am 26. Juni 2019 zurück, mit der Information, dass dieser und seine Partnerin an diesem Abschlussabend teilnehmen werden.

Am 27. Juni 2019 erhielt der Kindesvater eine weitere E-Mail der Klassenlehrerin. Darin teilte sie mit, dass sie mit dem Kind gesprochen habe und das es dem Kind lieber sei, wenn sein Vater nicht an diesen Abschlussabend kommt. Dies mit dem Vermerk, dass dies der Wille des Kindes sei und der Vater diesen zu respektieren hat.

Als der Vater mit seiner Lebenspartnerin am 4. Juli 2019 an diesen Abschlussabend dieser öffentlichen Schule ging, wurde dieser relativ schnell vom Schulleiter Jürg Lutz und der Klassenlehrerin Carla Bormann abgefangen und darauf hingewiesen, dass er doch den Wunsch seines Kindes zu respektieren habe. Der Vater und seine Partnerin wollten dies von Kind persönlich hören, welches der Schulleiter Jürg Lutz und die Klassenlehrerin Carla Bormann verweigerten.
Durch diese enorme Anfeindung des Schulleiters Jürg Lutz und der Klassenlehrerin Carla Bormann war die Partnerin des Kindesvaters so verunsichert, dass diese den Kindesvater gebeten hatte die Veranstaltung zu verlassen. Der Kindesvater willigte ein.
Der rechtliche Teil:
Inwieweit die Klassenlehrerin Carla Bormann dazu berechtigt und psychologisch ausgebildet ist, das Kind zu fragen, ob es seinen sorgeberechtigten Vater an einer öffentlichen Veranstaltung, einer öffentlichen Schule sehen möchte oder nicht grenzt schon an Kindewohlgefährdung. Bringt Diese doch immerhin das Kind so in einen Loyalitätskonflikt, da es sich für oder gegen seinen Vater entscheiden muss.
Auch das verweigern der Teilnahme des Kindesvaters mit seiner Partnerin an diesem Abend ist wohl alles andere als unbefangen und neutral. Zumal bis heute niemand etwas Negatives über den Vater sagen kann und auch keine entsprechenden Beweis Mittel dazu hat.
Wir haben zu diesem Verhalten beim Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung um eine Stellungnahme gebeten, welche bis heute unbeantwortet bleibt.
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