Am Mittwoch den 13.01.2016 hatte der Kindesvater eine Gefährdungsmeldung gegen die Kindesmutter bei der KESB Rheintal eingereicht. Da dies per Einschreiben war, sollte es am Donnerstag den 14.01.2016 dort eingetroffen sein.



Die KESB Rheintal bestätigt den Eingang der Gefährdungsmeldung am 25.01.2016 mit der Eingangsbestätigung vom 26.01.2016.

Am Freitag den 05.02.2016 ruft der Kindesvater bei der KESB Rheintal an, um sich zu erkundigen wie der Stand bezüglich der Gefährdungsmeldung gegen die Kindesmutter ist. Darauf hin teilte ihm die zuständige KESB Mitarbeiterin Antonia Federer Äeplli mit, dass die KESB Rheintal angeblich gar keine Gefährdungsmeldung erhalten habe.
Am Sonntag den 07.02.2016 um 14.49 Uhr schickte der Kindesvater die Unterlagen der Gefährdungsmeldung der KESB Rheintal vorerst per E-Mail erneut zu, mit der Ankündigung die Gefährdungsmeldung erneut am Montag den 08.02.2016 per Einschreiben der KESB Rheintal zuzusenden.

Auch schickte der Kindesvater am 07.02.2016 um 15.44 Uhr die Eingangsbestätigung der Gefährdungsmeldung, welche die KESB Rheintal ja nie erhalten haben sollte, der KESB Rheintal per Scandokument hinterher.

Am Montag den 08.02.2016 rief die KESB Mitarbeiterin Antonia Federer Äeplli den Kindesvater an, um diesen mitzuteilen, dass man ganz plötzlich die ursprüngliche Gefährdungsmeldung gefunden habe. Diese sei angeblich die ganze Zeit in der Postabteilung der KESB Rheintal gewesen und sei nicht an die zuständige Mitarbeiterin Antonia Federer Äeplli weitergeleitet worden.
Der rechtliche Teil:
Könnte es sich hier um eine gewollte selektive Aktenführung zu Gunsten der Kindesmutter handeln oder/und um eine ungetreue Amtsführung, da eine Gefährdungsmeldung etwas Relevantes zum Schutze des Kindes ist und unter Umständen ein sofortiges Eingreifen erfordern. Die ist nicht gegeben, wenn so ein Schreiben ganze 24 Tage später auf Nachfrage durch den Kindesvater bei der zuständigen KESB Mitarbeiterin „auftaucht „.
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