Im Protokoll des Leiters Frank Eichelkraut, vom 24.03.2019 der Beratungsstelle für Familien, welche für die Amtsvormundschaftsbehörde Mittelrheintal unter der Leitung der Amtsbeiständin Linda Warth die begleiteten Besuche durchführen sollen, steht folgende angebliche Aussage des Kindes. „Er berichtete, dass er Dinge erlebte mit dem Vater, die er nicht richtig fand. Er sei geschlagen worden. “


Aufgrund dieses Protokolls hatte der Kindesvater per Schreiben vom 03.04.2019 einige Fragen dazu an den Leiter des BBT`s Frank Eichelkraut geschickt um eine entsprechende Stellungnahme zu erhalten. Die darin angegebene Frist zur Stellungnahme hat der Leiter der Beratungsstelle für Familien verstreichen lassen.

Am 15.04.2019 kam es bei der Beratungsstelle für Familien in St. Gallen zu einem Standortgespräch mit der Beiständin Linda Warth, einer anderen Mitarbeiterin der Amtsvormundschaftsbehörde Mittelrheintal Fr. Gantenbein, dem Leiter der Familienberatung, sowie der Kindesmutter und dem Kindesvater. Dort wurden im mündlichen Gespräch die im Protokoll aufgeführten Aussagen des Kindes als nicht relevant und unwichtig beschrieben. Dies wurde aber nicht im entsprechenden Protokoll durch den Leiter der Beratungsstelle für Familien niedergeschrieben.


Mit Schreiben des Kindesvaters vom 17.04.2019 hat dieser den Leiter der Beratungsstelle für Familien Frank Eichelkraut darum gebeten dies schriftlich zu erfassen und dem Kindesvater zuzustellen. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Der rechtliche Aspekt.
Die Tatsache, dass das Kind nur in den Einrichtungen des BBT und damit im Umfeld der BBT Mitarbeiter geschlagen worden sein kann, sollte schon die offensichtliche Tatsache verdeutlichen, dass es dabei nur darum geht den Vater weiter zu diskreditieren und schlecht darzustellen. Da der Kindesvater das Kind zum letzten Mal am 08. Januar 2017 bei sich und seiner Partnerin hatte. Auf die mehrmaligen Anfragen des Kindesvaters an den Leiter der Beratungsstelle für Familien, Herrn Frank Eichelkraut, zur Richtigstellung des Sachverhaltes, hat der Kindesvater nie eine Rückmeldung bekommen oder gar eine Mitteilung, dass der Sachverhalt richtig dargestellt wird. So ist hier von einer Verleumdung und ehrverletzenden Aussagen durch die Beratungsstelle für Familien in St. Gallen gegen den Kindesvater auszugehen.
Sollte das Kind wirklich geschlagen worden sein, was nach den logischen Standpunkten gar nicht der Kindesvater gewesen sein kann und das Kind dies auch nicht ausdrücklich der Mitarbeiterin der BBT mitgeteilt hat, lässt nur den logischen Schritt zu, dass es sich dabei um die Kindesmutter selbst handele oder einer Person aus deren Umfeld. Hier wären die Behörden (auch die Mitarbeiter des BBT) dazu verpflichtet eine entsprechende Untersuchung einzuleiten, um des Sachverhalt zu ermitteln. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Kindesmutter gegen Ihren Schutzbefohlenen körperlich handgreiflich geworden war und noch ist, um das Kind gar zu den Aussagen gegen den Kindesvater zu zwingen, so ist die Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter von den involvierten Behörden ausführlich zu prüfen und schriftlich festzuhalten.