Verhaltensweisen im Umgang mit den Behörden

  • Die beste Verhaltensweise ist sich erst gar nicht auf diese Behörden einzulassen, da diese meist nicht gewillt sind gleichberechtigt und gesetzeskonform zu handeln. Suchen Sie sich erst bei einer der vielen nicht staatlichen Organisationen Hilfe.
  • Nehmen Sie wenn möglich eine weitere Person, zu den Treffen mit den Behörden, als Zeuge mit. Sie haben dazu ein Recht und das kann Ihnen niemand verweigern. (Ein direkter Bekannter oder Verwandter wäre für die Behörden wahrscheinlich von vornherein befangen und als Zeuge ungeeignet).
  • Erstellen Sie ein Geprächsprotokoll, welche die Beteiligten Behördenmitglieder nach Gesprächsende unterschreiben. (Machen Sie die Behördenmitgliedern von vornherein darauf Aufmerksam, dass diese zu unterschreiben haben).
  • Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen. Nehmen Sie die Unterlagen/ Dokumente mit nach Hause und lesen diese in aller Ruhe durch und schlafen noch eine Nacht darüber.
  • Sie dürfen auch behördliche Gespräche in der Schweiz aufnehmen.
  • Lassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen durch Behörden ein. Sollte es später zu Komplikationen kommen, müssten Sie diese Beweisen. Immer schriftlich und zur Not sogar per Einschreiben mit den Behörden kommunizieren.
  • Bleiben Sie bei Ihrem Schreiben mit den Behörden sachlich und freundlich.
  • Stellen Sie bei Terminabsprachen und Stellungnahmen, die Sie von den Behrörden verlangen eine zeitliche Frist zur Beantwortung.