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Hilfe für entsorgte Eltern

Beiständin weisst Schule an den Kindesvater die Infos zu verweigern

Am 10. Juli 2017 suchte der Vater Rat beim Bildungsdepartement des Kanton Sankt Gallen. Der Grund dafür war die Verweigerung der Schule dem Vater Informationen über die schulischen Aktivitäten seines Kindes zu geben.

Darunter zählten auch die Termine für die Besuchstage. Auf die Anfrage des Vaters bei der Schule wann diese Besuchstage wären und ob der Vater sein Kind an diesen Tagen besuchen kann antwortet die Schule nur, dies müssen Sie vorerst mit der KESB Rheintal klären.  

Am 17. August 2017 fragte der Vater erneut bei der Schule nach, was mit seinem Antrag auf Auskunftspflicht über schulische Aktivitäten seines Kindes Ihm gegenüber geschehen ist.

Mit Schreiben vom 21. August 2017 teilte die Klassenlehrerin mit, dass die sonst so gut funktionierende Firmen E-Mail-Adresse des Kindesvaters aus Versehen im Junk Ordner gelandet ist. Außerdem teilte Sie darin mit, dass Sie den Kindesvater bereits am 7. Juli 2017 per E-Mail mitgeteilt hat, dass die Klassenlehrerin vor Herausgabe der schulischen Informationen des Kindes Rücksprache mit der Beistände in Linda Warth der Amtsvormundschaftbehörde Mittelrheintal benötigt. Die Beiständin hat der Klassenlehrerin geraten den Vater lediglich über Elternabende und Elterngespräche zu informieren.

Dies verstößt aber gegen die Informationspflicht über schulische Angelegenheiten.

Mit E-Mail vom 21. August 2017 übersendet der Kindesvater per E-Mail-Dokumente Informationsbroschüren in denen klar ersichtlich ist welche Informationspflicht die Schule gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil hat. Auch der nicht sorgeberechtigter Elternteil hat entsprechende Auskunftsrechte durch die Schule über die schulischen Aktivitäten seines Kindes.

Der rechtliche Teil:

Die Tatsache, dass die Beiständen Linda Warth der Amtsvormundschaftbehörde Mittelrheintal, der Klassenlehrerin nicht nur geraten hat, dem Vater die entsprechend gesetzlich geregelte Informationspflicht zu verweigern, könnte man als Amtsmissbrauch auslegen.

Auch dass Sie dabei die Klassenlehrerin zur Gehilfin einen entsprechenden möglichen Straftat macht scheint dieser vollkommen egal zu sein.

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KESB will keine Weisungen geben, da die eh nichts bring

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Die absichtliche Nichteinreichung relevanter Beweise durch den damaligen Rechtsvertreter des Kindesvaters im Verfahren VV.2016.14-RH3ZE-REU Teil I

  1. Othmar

    Wenn die Mutter den Kontakt des Kindes zum Vater unterbinden will, ist sie höchstwahrscheinlich persönlichkeitsgestört. Das heisst, sie hat eine narzisstische oder eine borderline oder im schlimmsten Falle eine psychopathische Störung. DANN ist es leider, leider, leider völlig sinnlos!!! als entrechteter Vater die Behörden einzuschalten. DENN diese Behörden sind genauso!!! psychopathisch, narzisstisch, borderline-mässig veranlagt UND werden IMMER auf der Seite der kranken Mutter stehen. Als entrechteter Vater steht einem das Schicksal bevor, von der Staatsgewalt zerrieben zu werden, finanziell ruiniert zu werden und – je nachdem – den Kontakt zum Kind noch weiter zu verschlechtern. Glaubt nie, dass das Kind irgendwann irgendeinen Wert in euren behördlichen Bemühungen erkennen wird. Das wird nie geschehen.
    Solange die Gesellschaft glaubt, dass Frauen das unterdrückter Geschlecht wären (= völlig irre Idee) und nicht sehen wollen, dass wir Männer das – in Lebensglück entscheidenden Fragen – vollkommen entrechtet, erniedrigt, unterdrückt, erpresst, zahlversklavt werden, muss man nicht glauben, irgendeine Beiständin würde einem helfen.

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